

Der Gerichthof der Menschen [GdM] ist zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz der Menschen in der Genesis im zwingend-humanitärem Völkerrecht bestimmt.
Der GdM bietet autak und autonom als ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht seinen Dienst zur Beedndigung und Entschädigung von Rechtverletzungen an, da nationale, internationale und supranationale Gerichte dieses nicht können. Der Gerichthof der Menschen ist ein ständiges Präventivgericht nach den Geboten der Genesis aus dem Exodus.
Der GdM ist ein globaler Gerichthof, und die Pflicht entspringt aus dem Transzendenzbezug der Präambel, der Genesis.
Hinweis bei Obligation – Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand:
Der GdM steht seit seiner Einrichtung global, supranationa, international und national, überregional und auch jurisdiktions-, gewerbs- und branchenunabhängig in allen Ebenen zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.
Der GdM räumt dem Vorgang größtmögliche Öffentlichkeit ein, oder wenn erwünscht und notwendig ist, die eigene Autonomie beim Feststellung- und Schiedsvorgang ein.