Eine Geldentwertung durch Inflation soll einerseits durch volkseigene Zweck-, Eigen- und Regiebetriebe sowie andererseits durch Volksvermögen verhindert werden. Dabei wird die Versorgung ohne Diskriminierung leistungsbezogen gesichert.
Eigentum ist zu gewähren und darf nur durch vertragliche Verpflichtungen rechtlich entzogen werden.